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Pauschale Verwaltungsvorgaben dürfen Rechtsansprüche nicht beschränken – Stellungnahme zu den „Festlegungen“ des Jugendamtes Friedrichshain-Kreuzberg

Wildwasser e.V. Berlin hat die Stellungnahme der AG 78 Hilfen zur Erziehung Friedrichshain-Kreuzberg mitunterzeichnet. Hintergrund sind die „Festlegungen“ des Jugendamtes Friedrichshain-Kreuzberg vom 26.06.2026 zu Hilfen zur Erziehung, insbesondere zur Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII. Diese „Festlegungen“ sehen unter anderem vor, Hilfen „im Regelfall“ mit Vollendung des 18. Lebensjahres zu beenden, Betreuungsleistungen schrittweise zu reduzieren sowie auch ambulante Hilfen fallunabhängig zeitlich zu begrenzen.

Jugendämter dürfen jedoch den bundesrechtlichen Anspruch aus §§ 27 ff., 41, 41a SGB VIII weder einschränken noch von pauschalen Altersgrenzen, Fristen oder Stufenmodellen abhängig machen. Rechtsstaatlichkeit, Fachlichkeit und das partnerschaftliche Zusammenwirken von jungen Menschen, Jugendämtern und freien Trägern müssen auch unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen gewahrt bleiben.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.