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Gemeinsame Stellungnahme von BKSF, HILFE-FÜR-JUNGS e.V., Tauwetter e.V. und Wildwasser Berlin e.V.

Kürzungen im Bereich „besondere gesundheitliche Bedarfe“ (IGP) gefährden wesentliche Schutz- und Hilfestrukturen von Fachberatungsstellen für besonders vulnerable und marginalisierte Menschen in Berlin

Der Berliner Senat plant massive Kürzungen im Doppelhaushalt 2026/27 von weit über 4 Mio. Euro im Bereich „besondere gesundheitliche Bedarfe“ (IGP). Aufgrund möglicher Kostensteigerungen infolge von Tarifanpassungen, allgemeinen Lohnund Mietsteigerungen sowie steigender Betriebskosten ist jedoch mit einer Kürzung von bis zu 10 Mio. Euro zu rechnen. Dadurch sind insbesondere soziale und gesundheitliche Angebote freier Träger gefährdet und damit Angebote für Menschen mit besonderen Bedarfslagen wie Betroffene von sexualisierter Gewalt. Spezialisierte Fachberatungsstellen in Berlin bieten psychosoziale und traumasensible Beratungs- und Unterstützungsangebote an, die unverzichtbar für die Hilfestruktur der Stadt und insbesondere für vulnerable und marginalisierte Gruppen sind. Konkret bedroht von den Kürzungen sind u.a. das Frauen*NachtCafé von Wildwasser Berlin e.V., MUT – Traumahilfe für Männer* von HILFE-FÜR-JUNGS e.V. und Angebote von Tauwetter e.V. sowie über 30 weitere Projekte in Berlin.

Spezialisierte Fachberatungsstellen wie HILFE-FÜR-JUNGS e.V., Tauwetter und Wildwasser Berlin bieten seit Jahren essenzielle Hilfs- und Beratungsangebote. Sie begleiten insbesondere Mädchen*/Frauen* und Jungen*/Männer*, die sexualisierte Gewalt erleben mussten. Sie leisten psychosoziale Begleitung, trauma- und betroffenensensible Beratung, Präventions- und Interventionsarbeit und tragen zudem zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt bei. Ihre Arbeit, Erfahrung und Expertise fließt in kommunale und Landesstrukturen wie Kinderund Jugendhilfe, Schulen, Polizei, Justiz, Gesundheitswesen und letztendlich auch in Politik ein und entlastet damit staatliche Strukturen enorm.

Die geplanten Kürzungen sind ein direkter Angriff auf den Schutz und die Rechte von Betroffenen. Die Einsparungen würden den Verlust von wesentlichen Hilfs- und Unterstützungsangeboten bedeuten. Psychosoziale und traumasensible Angebote ermöglichen eine frühzeitige Unterstützung und kontinuierliche Begleitung von Nutzer*innen dieser Angebote. Dadurch lassen sich schwerwiegende Folgebelastungen verhindern und zeitgleich Kosten für Gesundheits- und Gemeinwesen vermeiden. Der Berliner Senat spart auf Kosten von Menschen, die auf bestehende Hilfs- und Beratungsstrukturen angewiesen sind. Wer kürzt nimmt billigend in Kauf, dass besonders vulnerable und stark marginalisierte Kinder, Jugendliche und Erwachsene erneut im Stich gelassen werden.

Deshalb fordern wir

  • die sofortige Rücknahme der geplanten Kürzungen im Bereich „besondere gesundheitliche Bedarfe“ (IGP)
  • eine nachhaltige und sichere Finanzierung von Hilfs- und Unterstützungsangeboten von spezialisierten Fachberatungsstellen sowie aller vergleichbaren Einrichtungen
  • das klare Bekenntnis zu tarifgerechter Bezahlung und angemessenen Lohnsteigerungen für alle Beschäftigten im IGP

und appellieren mit Nachdruck an den Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus, die Kürzungen zurückzuziehen. Diese sind nicht nur politisch falsch, sondern auch ethisch und gesellschaftlich unverantwortlich.